Abrechnung
KV Rheinland-Pfalz rät, prophylaktisch weiterhin ePA-Befüllung abzurechnen
Honorar für ePA-Befüllung ist seit August Geschichte. Nicht so bei den Zahnärzten, die dürfen noch bis Jahresende. Das wollen KBV und KVen auch erreichen. Doch hier gilt: Nur wer schreibt, der bleibt!






