KV-Spitze muß nicht vor Gericht
KARLSRUHE (mm). Der ehemalige Vorsitzende der früheren KV Nordbaden Hans-Jürgen Schmidt muß sich nicht wegen eines Vergleichs über zuviel gezahlte KV-Honorare vor Gericht verantworten. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.