Kassenvorstände müssen Gehälter offen legen
KASSEL (mwo). Die gesetzlichen Krankenkassen müssen die Gehälter ihrer Vorstandsmitglieder veröffentlichen. Die gesetzliche Pflicht dazu ist "durch überwiegende öffentliche Interessen gerechtfertigt" und daher nicht verfassungswidrig, urteilte gestern das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.


