TIPP DES TAGES
Kein Verlustvortrag mehr für Erben
Bittere Pille für Erben: Verluste, die der Erblasser zu seinen Lebzeiten gemacht hat, können nicht mehr steuermindernd beim Finanzamt geltend gemacht werden. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (Aktenzeichen: GrS 2/04).
Das Urteil betrifft Erben zum Beispiel, wenn sich eine renovierte Immobilie im Nachlass befindet. Bisher konnten Immobilienerben ihre Steuern etwa dadurch verringern, dass sie Verluste ansetzten, die dem Vorbesitzer durch Renovierungskosten entstanden waren. Diese konnten sie von den Mieteinnahmen abziehen und ihre Einkommensteuer auf diese Weise senken.