TIPP DES TAGES

Kein Verlustvortrag mehr für Erben

Veröffentlicht:

Bittere Pille für Erben: Verluste, die der Erblasser zu seinen Lebzeiten gemacht hat, können nicht mehr steuermindernd beim Finanzamt geltend gemacht werden. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (Aktenzeichen: GrS 2/04).

Das Urteil betrifft Erben zum Beispiel, wenn sich eine renovierte Immobilie im Nachlass befindet. Bisher konnten Immobilienerben ihre Steuern etwa dadurch verringern, dass sie Verluste ansetzten, die dem Vorbesitzer durch Renovierungskosten entstanden waren. Diese konnten sie von den Mieteinnahmen abziehen und ihre Einkommensteuer auf diese Weise senken.

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Umgang mit der elektronischen Patientenakte

Jurist zur ePA: Es drohen keine grundsätzlich neuen Pflichten und Risiken

Unsere Umfrage zur Bundestagswahl

Das fordern Kolleginnen und Kollegen von der nächsten Bundesregierung

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Ein Malkasten mit unterschiedlichen Farben

© Günter Albers / stock.adobe.com

Ergebnisse unserer Sonntagsfrage

Bundestagswahl: So wählen Leserinnen und Leser der Ärzte Zeitung