Bundesfinanzhof
Kindergeldauszahlung direkt an volljähriges Kind nur in Grenzen
Kindergeld für Volljährige, in Ausbildung befindliche Kinder kann direkt an das Kind ausgezahlt werden, muss es aber nicht zwangsläufig.
Kindergeld für Volljährige, in Ausbildung befindliche Kinder kann direkt an das Kind ausgezahlt werden, muss es aber nicht zwangsläufig.
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