Arbeitsrecht
Kirchliche „Arbeitsvertragsrichtlinien“ sind keine Tarifverträge
Auf dem Dritten Weg zustande gekommene Arbeitsvertragsrichtlinien sind von der Öffnungsklausel nicht erfasst, heißt es in dem BAG Urteil.
Auf dem Dritten Weg zustande gekommene Arbeitsvertragsrichtlinien sind von der Öffnungsklausel nicht erfasst, heißt es in dem BAG Urteil.
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