Klageabweisung geht auch ohne Verjährungsfrist
ZWEIBRÜCKEN (dpa). Wer zu lange zögert, um wegen angeblicher Zahlungsansprüche Klage zu erheben, geht auch ohne ausdrückliche Verjährungsregelungen leer aus. Das geht aus einem Beschluss des pfälzischen Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken hervor.