Klagen gegen Laborreform von 1999 gescheitert
KASSEL (mwo). Das Bundessozialgericht hat die Laborreform von 1999 gebilligt. Die Aufspaltung in einen technisch-analytischen Teil, der mit festen Euro-Beträgen vergütet wird, sowie in einen mit Punkten bewerteten ärztlichen Teil ist rechtmäßig, urteilte der Kassenarztsenat.