Klinik muss gemobbten Arzt entschädigen
ERFURT (mwo). Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter vor intensivem Mobbing schützen. Andernfalls können Arbeitnehmer Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt im Fall eines Krankenhausarztes entschieden.