Kosten für Kaminkehrer lassen sich jetzt absetzen
NEU-ISENBURG (dkp). Ärzte, die eine Arbeitskraft im Haushalt anstellen oder solche Dienstleistungen extern einkaufen, können die Kosten steuerlich geltend machen. Das Bundesfinanzministerium hat zum Jahreswechsel dazu einiges klargestellt.