Krankengeld - für die Kassen gilt Tariffreiheit
KASSEL (mwo). Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung müssen es akzeptieren, wenn die Kasse beim Krankengeld ein bestehendes Tarifgefüge ändert und einen bestehenden Versicherungsschutz einschränkt. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden.