Krankentagegeld - Gericht erschwert die Kündigung
KARLSRUHE (dpa). Wer als Selbstständiger trotz Krankschreibung kleinere Arbeiten erledigt, muss einem Urteil des Bundesgerichtshofs zufolge trotzdem nicht zwingend mit der fristlosen Kündigung seines Versicherungsschutzes rechnen.