Kundenrecht auf Betreuung
KOBLENZ (dpa). Auch eine Billig-Airline darf Fluggäste, die sie wetterbedingt nicht weiterbefördern kann, nicht einfach ihrem Schicksal überlassen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor.
KOBLENZ (dpa). Auch eine Billig-Airline darf Fluggäste, die sie wetterbedingt nicht weiterbefördern kann, nicht einfach ihrem Schicksal überlassen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor.
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