Urteil
Landessozialgericht: Tabletten holen ist meist Privatsache
Weil sie Tabletten im Auto vergessen hatte, machte die Klägerin eine Arbeitspause – und stürzte auf dem Rückweg. Das Gericht lehnte eine Entschädigung als Arbeitsunfall ab.
Weil sie Tabletten im Auto vergessen hatte, machte die Klägerin eine Arbeitspause – und stürzte auf dem Rückweg. Das Gericht lehnte eine Entschädigung als Arbeitsunfall ab.
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