Urteil
Landessozialgericht: Keine Ausreden bei der Fortbildungspflicht
Um bis zu 25 Prozent kürzt eine KV das Honorar einer Ärztin, die die Frist bei der Fortbildung reißt. Die Betroffene wehrt sich juristisch – und scheitert vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg.