Gericht lehnt Beweislastumkehr ab
LSG Stuttgart: Keine Opferentschädigung wegen krankheitsbedingtem Schweigen
Wenn eine Klägerin eine Beschädigtenversorgung fordert, Umstände eines Missbrauchsgeschehens aber nicht konkret schildern kann, dann löst eine krankheitsbedingte Einschränkung aber keine Beweislastumkehr aus.