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Neue Regeln zum Kreditverkauf

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BERLIN (dpa). Der Bundestag hat am Freitag ein Paket zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Kreditverkäufen beschlossen. Künftig müssen Banken vorab über einen Weiterverkauf des Darlehens informieren.

Sollte eine Bank den Kredit verkaufen und nicht die Bearbeitung behalten, muss sie dies dem Kreditnehmer mitteilen. Zudem soll eine Grundschuld nur noch mit der Zweckbindung weitergereicht werden dürfen.

Eine solche Sicherungsgrundschuld stärkt die Position des Schuldners gegenüber dem Grundschuldkäufer, unberechtigte Zwangsollstreckungen sollen unmöglich sein.

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