Neue Regeln zum Kreditverkauf

Veröffentlicht:

BERLIN (dpa). Der Bundestag hat am Freitag ein Paket zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Kreditverkäufen beschlossen. Künftig müssen Banken vorab über einen Weiterverkauf des Darlehens informieren.

Sollte eine Bank den Kredit verkaufen und nicht die Bearbeitung behalten, muss sie dies dem Kreditnehmer mitteilen. Zudem soll eine Grundschuld nur noch mit der Zweckbindung weitergereicht werden dürfen.

Eine solche Sicherungsgrundschuld stärkt die Position des Schuldners gegenüber dem Grundschuldkäufer, unberechtigte Zwangsollstreckungen sollen unmöglich sein.

Schlagworte:
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert

Lesetipps
Gefangen in der Gedankenspirale: Personen mit Depressionen und übertriebenen Ängsten profitieren von Entropie-steigernden Wirkstoffen wie Psychedelika.

© Jacqueline Weber / stock.adobe.com

Jahrestagung Amerikanische Neurologen

Eine Frage der Entropie: Wie Psychedelika bei Depressionen wirken

Gesundheitsminister Lauterbach hat angekündigt, den Entwurf für die Klinikreform am 8. Mai im Kabinett beraten lassen zu wollen. 

© picture alliance / Geisler-Fotopress

Großes Reformpuzzle

So will Lauterbach den Krankenhaus-Sektor umbauen