OVG Bremen
Urteil: Fotos mit Übergriffen auf Kinder rechtfertigen Ruhen der Approbation
Das Argument eines Arztes, der Vorwurf eigener Taten an seinen Patientinnen sei unzutreffend und nicht belegt, lies das OVG nicht gelten: Der Besitz von Bildern mit sexuellen Übergriffen an Kindern rechtfertige das Ruhen seiner Approbation.


