Passagiere dürfen Flugabschnitte verfallen lassen
NEU-ISENBURG (pei). Nach dem Amtsgericht Köln hat nun auch das Amtsgericht Frankfurt am Main geurteilt, daß Passagiere das Recht haben, ihr Ticket nur teilweise zu nutzen und Flugabschnitte verfallen zu lassen. Das Gericht verwarf eine entsprechende Klausel in den Geschäftsbedingungen einer Fluggesellschaft.