Patienten dürfen Behandlungsakten einsehen
FRANKFURT AM MAIN (dpa). Ein Patient hat grundsätzlich Anspruch auf Einsichtnahme und Herausgabe der Protokolle seiner psychotherapeutischen Behandlung. Das berichtet die "Monatsschrift für Deutsches Recht" unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main.