Prämien im Gesundheitsbereich nicht erlaubt
KARLSRUHE (dpa). Die Anwerbung neuer Kunden für medizinische Produkte und Arzneimittel mit Werbeprämien ist in der Regel wettbewerbswidrig und damit unzulässig. Das geht aus einem am Freitag bekanntgewordenen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor.