Selbstverwaltung
Abrechnung der ePA-Erstbefüllung vereinbart
Erhebt das BMG keine Einwände – wovon nicht auszugehen ist – , können Vertragsärzte ab sofort die Erstbefüllung elektronischer Patientenakten abrechnen.
Erhebt das BMG keine Einwände – wovon nicht auszugehen ist – , können Vertragsärzte ab sofort die Erstbefüllung elektronischer Patientenakten abrechnen.
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