Richter überführt Steuersünder mit Statistik-Test
NEU-ISENBURG (pei). Finanzrichter können Steuersündern auch mit mathematisch-statistischen Kenntnissen auf die Schliche kommen. Das hat ein Geschäftsführer erlebt, der gegen die nachträgliche Einkommensteuer für die Privatnutzung seines Firmenwagens geklagt hatte. Das Gericht wies ihm mit einem Test nach, daß die Angaben im Fahrtenbuch nicht sauber waren.