Richtlinien für Heilmittel sind rechtmäßig
KASSEL (mwo). Das Bundessozialgericht in Kassel hat die Heilmittelrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) bestätigt. Mit dem kürzlich verkündeten Urteil bekräftigten die obersten Sozialrichter die Kompetenz des GBA, den Ärzten Hinweise für ihre Verordnungen an die Hand zu geben.