Bundesarbeitsgerichtsurteil
Rückzahlungsklauseln immer wasserdicht formulieren
Weil eine Rehaklinik eine unwirksame Klausel aufsetzte, muss eine Altenpflegerin die Kosten für eine Fortbildung nicht zurückzahlen – trotz Kündigung. Das Bundesarbeitsgericht gab der Frau Recht.