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Bundesarbeitsgerichtsurteil

Rückzahlungsklauseln immer wasserdicht formulieren

Weil eine Rehaklinik eine unwirksame Klausel aufsetzte, muss eine Altenpflegerin die Kosten für eine Fortbildung nicht zurückzahlen – trotz Kündigung. Das Bundesarbeitsgericht gab der Frau Recht.

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