Richtgrößen
Ruhestand schützt nicht vor Regress
Ärzte müssen auch noch unmittelbar vor dem Ruhestand auf Einhaltung ihrer Richtgrößen achten. In zwei Urteilen präzisiert das Bundessozialgericht diese Rechtslage nun.
Ärzte müssen auch noch unmittelbar vor dem Ruhestand auf Einhaltung ihrer Richtgrößen achten. In zwei Urteilen präzisiert das Bundessozialgericht diese Rechtslage nun.
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