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Schutz des Klimas kommt Hausbesitzer und Bauherren teuer

Für den Neubau und die Modernisierung von Eigenheimen und Miethäusern müssen Eigentümer künftig deutlich mehr Geld aufwenden. Grund: die neue Energieeinsparverordnung.

Von Richard Haimann Veröffentlicht:
Kältelöcher am Haus: Damit weniger Energie verbraucht wird, verlangt die neue Energieeinsparverordnung mehr Dämmung.

Kältelöcher am Haus: Damit weniger Energie verbraucht wird, verlangt die neue Energieeinsparverordnung mehr Dämmung.

© Foto: fotoflash@www.fotolia.de

Die "EnEV 2009" ist mit Beginn der neuen Heizperiode am 1. Oktober in Kraft getreten. Mit ihr verschärft die Bundesregierung die Energieverbrauchsauflagen um 30 Prozent gegenüber der erst seit zwei Jahren existierenden EnEV 2007.

"Neubauten werden sich dadurch um fünf Prozent, Modernisierungen im Bestand in noch weit höherem Umfang verteuern", kritisiert Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann. Um die Auflagen der neuen EnEV zu erfüllen, müssen unter anderem stärkere und damit teurere Dämmstoffe verwendet werden. Besonders schwer betroffen sind Vermieter. Kornemann: "Sie können die Mieter wegen des restriktiven deutschen Mietrechts kaum an den gestiegenen Modernisierungskosten beteiligen."

Hohe Anforderungen an Neubauten

Nach der EnEV 2009 darf der Primärenergiebedarf eines neuen Wohnhauses nicht mehr als sieben Liter Heizöl pro Quadratmeter und Jahr betragen. Zuvor waren bis zu zehn Litern zulässig. Die Auflage gilt für alle Gebäude, deren Bauantrag nach dem 30. September 2009 gestellt wird. Für bereits bestehende Gebäude wird ein Aufschlag von 40 Prozent auf den neuen Primärenergiebedarfswert gewährt. Sie dürfen damit maximal 9,8 Liter Heizöl pro Quadratmeter und Jahr verbrauchen. Für andere Heizarten gelten entsprechende Äquivalenzwerte.

Besitzer von Bestandsobjekten müssen die Vorgaben der neuen EnEV einhalten, sobald sie mehr als nur geringfügige Reparaturen vornehmen. "Die neuen Vorgaben greifen, sobald mehr als zehn Prozent eines Gebäudeteils erneuert werden", erläutert Mike Verhoeven, Energieexperte bei der Dekra Real Estate. Müssen beispielsweise elf Prozent der Gebäudefassade oder der Dachabdeckung ausgetauscht werden, sind Grundeigentümer nun verpflichtet, die gesamte Gebäude- oder Dachverkleidung samt Dämmung EnEV-konform zu ersetzen. "Die dabei anfallenden Kosten sind enorm", sagt der Berliner Bausachverständige Wolfgang Queißer. "Eine Dachsanierung nach den neuen Auflagen kostet mindestens 35 000 Euro, eine Fassadenmodernisierung 30 000 bis 40 000 Euro."

Mit der EnEV 2009 will die Bundesregierung sowohl die Kohlendioxidemissionen zum Schutz des Klimas reduzieren als auch dem Bauhandwerk zu Aufträgen verhelfen. Experten warnen jedoch, die hohen Auflagen könnten den gegenteiligen Effekt haben.

"Eine Modernisierung wird nun so teuer, dass vor allem ältere Grundeigentümer gar nicht mehr in den Unterhalt ihrer Immobilien investieren werden", warnt die Bau-Ingenieurin Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren (VPB) vor einem Modernisierungsstau. "Der energetische Standard von Immobilien kann nur verbessert werden, wenn sich die erforderlichen Investitionen auch wirtschaftlich rechnen", sekundiert Matthias Böning, Vorsitzender des Ausschusses Energie Technik Umwelt im Zentralen Immobilienausschuss (ZIA), der politischen Interessensvertretung der deutschen Immobilienwirtschaft.

Dämmung kann Verbrauch sogar steigern

Zudem ist umstritten, ob die verschärften Dämmvorgaben überhaupt zu nennenswerten Energieeinsparungen führen. Nach Berechnungen von Jens Fehrenberg, Professor für Baukonstruktion an der Hochschule für angewandte Wissenschaft in Hildesheim, reduziert eine zusätzliche Dämmung bei Bestandsbauten die Heizkosten bestenfalls um sieben Prozent. Bei Klinkerhäuser könne der Energieverbrauch durch eine nachträgliche Dämmung sogar steigen, sagt Fehrenberg. "Ziegel speichern Sonnenwärme und verhindern so, dass warme Zimmerluft durch die Mauern entweicht." Die künstliche Dämmung verhindere dies.

Pflichten für Vermieter

Zahlreiche Vermieter von Mehrfamilienhäusern sind durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) in den nächsten Jahren in jedem Fall zu Investitionen gezwungen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50 000 Euro. So müssen bis Ende 2011 bislang ungedämmte oberste begehbare Geschossdecken oder das Dach mit einer EnEV-konformen Wärmedämmung versehen werden.

In Häusern mit mindestens sechs Wohnungen müssen noch vorhandene Nachtstromspeicherheizungen bis 2019 durch eine moderne Heizungsanlage ersetzt werden. Ausgenommen sind nur Anlagen, die nach 1990 eingebaut wurden. Sie können für insgesamt 30 Jahre betrieben werden.

Betroffen sind vor allem Vermieter im Ruhrgebiet, wo Nachtspeicher die am weitesten verbreitete Wärmequelle sind. "Da beim Einbau einer neuen Heizungsanlage in diese Häuser auch sämtliche Leitungsrohre verlegt werden müssen" erläutert der Bausachverständige Queißer, "können je nach Zahl der Wohneinheiten Kosten von teilweise mehr als 100 000 Euro anfallen."

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