Sozialrichter stärken kleinere Facharztpraxen
KASSEL (mwo). Die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur vertragsärztlichen Versorgung muß in der Regel nach Planungsbezirken erfolgen. Sie kann nicht mit dem Hinweis abgelehnt werden, die Kapazitäten in benachbarten Bereichen reichten aus, urteilten die Richter des Bundessozialgerichtes (BSG) in Kassel.