Ärzteversorgung
Sterbegeld muss versteuert werden
Erhalten Angehörige Sterbegeld aus einer Ärzteversorgung, verdient der Fiskus zum vollen Steuersatz mit. Das hat der Bundesfinanzhof München entschieden.
Erhalten Angehörige Sterbegeld aus einer Ärzteversorgung, verdient der Fiskus zum vollen Steuersatz mit. Das hat der Bundesfinanzhof München entschieden.
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