Steuerfalle bei der Anstellung von Kollegen!
NEU-ISENBURG. Die nach dem neuen Vertragsarztrecht erlaubte Anstellung von Kollegen in der Praxis birgt für Niedergelassene eine kostenträchtige Stolperfalle: Finanzämter könnten Praxischefs die steuerliche Freiberufler-Privilegierung streichen und die Praxis-Einnahmen als gewerbesteuerpflichtig einstufen.