Unfallversicherung für Haushaltshilfe geändert
NEU-ISENBURG (juk). Ärzte, die zu Hause Haushaltshilfen beschäftigen, können diese nicht mehr wie bisher bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) gegen Unfall versichern. Sie muß jetzt bei einem regionalen Unfallversicherungsträger angemeldet werden.