Urteil zu GKV-Aussteigern stößt auf Unmut
NEU-ISENBURG (fst/iss). Auf Kritik bei Ärzten ist ein Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen gestoßen. Danach hat eine Kieferorthopädin, die aus der GKV ausgestiegen ist, keinen Anspruch auf Honorar für die Behandlung von GKV-Patienten.