Vermieter muß Risiko eines Leerstands tragen
KARLSRUHE (juk). Vermieter können die Nebenkosten zeitweise leerstehender Wohnungen nicht auf die anderen Mieter des Hauses abwälzen. Sie müssen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) das Risiko der Nichtvermietung selbst tragen. Die Entscheidung ist nach Expertenmeinung auch auf Praxismietverträge übertragbar.