Versicherung deckt nur direkten Heimweg ab
DARMSTADT (dpa). Wer nach einer Betriebsfeier nicht den direkten Weg nach Hause nimmt, verliert den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das entschied das Landessozialgericht Darmstadt.
DARMSTADT (dpa). Wer nach einer Betriebsfeier nicht den direkten Weg nach Hause nimmt, verliert den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das entschied das Landessozialgericht Darmstadt.
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