Wirtschaftlichkeit
Vier Jahre Verjährungsfrist auch für Regress-Beratung vor 2019
Rückforderungen der Kassen verjähren nach zwei Jahren, die einst gesetzliche „Beratung vor Regress“ erst nach vier, urteilt das Bundessozialgericht.
Rückforderungen der Kassen verjähren nach zwei Jahren, die einst gesetzliche „Beratung vor Regress“ erst nach vier, urteilt das Bundessozialgericht.
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