Bundesarbeitsgericht
Weiterbildungsassistenten: Strafe wegen vorzeitiger Kündigung darf sein – aber nicht zu hoch
Im Arbeitsvertrag einer Weiterbildungsassistentin ist die pauschale Vertragsstrafe von drei Brutto-Monatsgehältern bei Abbruch nach Probezeit nicht ohne Weiteres möglich, so das Bundesarbeitsgericht.