Wer einmal täuscht, bekommt gar nichts bezahlt
MÜNCHEN (mwo). Der Versuch, einer Reisekrankenversicherung falsche Belege unterzujubeln, kann schwer nach hinten losgehen. Denn fliegt die Täuschung auf, wird der Versicherer von seiner gesamten Leistungspflicht frei - auch wenn tatsächlich Krankheitskosten im Ausland angefallen sind, wie das Landgericht München urteilte.