Zinsfalle droht, wenn das Praxiskonto überquillt
Für Betriebskonten gelten ab nächstem Jahr andere Regeln als für Privatkonten. Ärzte sollten deshalb nur noch so viel Geld auf dem Betriebskonto belassen, wie sie für den Praxisbetrieb benötigen.
Für Betriebskonten gelten ab nächstem Jahr andere Regeln als für Privatkonten. Ärzte sollten deshalb nur noch so viel Geld auf dem Betriebskonto belassen, wie sie für den Praxisbetrieb benötigen.
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