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Heilmittel-Report 2026

Blankoverordnung bei Heilmitteln: Warum Entlastung Leitplanken braucht

Die Blankoverordnung soll Arztpraxen von Detailentscheidungen entlasten. Der Heilmittel-Report 2026 zeigt jedoch: Wo Therapeuten Frequenz und Menge selbst festlegen, steigen die Ausgaben mitunter deutlich – der Patientennutzen ist dagegen noch nicht belegt.

Von Frank Brunner Veröffentlicht:
Patient beim Physiotherapeut

Mit 69,7 Prozent entfielen im Jahr 2024 laut Heilmittel-Report mehr als zwei Drittel des Heilmittel-Umsatzes der GKV auf Physiotherapien.

© Grady Reese / peopleimages.com / stockadobe.com

Für Haus- und Facharztpraxen kann die Blankoverordnung ein entlastendes Instrument sein: Die ärztliche Diagnose bleibt der Ausgangspunkt, die konkrete therapeutische Ausgestaltung wird stärker in die Heilmittelpraxis verlagert. Das kann Verordnungsprozesse vereinfachen.

Der Heilmittel-Report 2026 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) macht jedoch deutlich, dass diese Entlastung nur dann nützt, wenn die Spielräume wirtschaftlich genutzt werden und sich der Nutzen nachweisen lässt.

Die GKV-Ausgaben für Physiotherapie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie sowie Podologie lagen 2024 bei knapp 13,3 Milliarden Euro. Zehn Jahre zuvor waren es 6,1 Milliarden Euro. Für 2025 weist die GKV-Statistik bereits 14,7 Milliarden Euro aus. Auch 2026 setzt sich der Trend fort: Nach aktuellen AOK-Daten stiegen die Heilmittelausgaben im ersten Quartal um 8,7 Prozent.

Was die Blankoverordnung verändert

Verantwortlich für die Ausgabensteigerungen der vergangenen Jahre sind unter anderem eine bundesweite Angleichung des Vergütungsniveaus für die Leistungserbringer im Jahr 2019 und die Entkopplung der Vergütung von der Entwicklung der Grundlohnsumme in den Folgejahren.

Zuletzt stand aber auch die 2024 eingeführte Blankoverordnung besonders im Blick. Nach der ärztlichen Diagnose entscheiden Therapeuten eigenständig über Heilmittel, Behandlungsfrequenz und Behandlungsmenge.

AOK-Vorstandsvorsitzende Carola Reimann bewertet diese stärkere Verantwortung grundsätzlich positiv: „Grundsätzlich halten wir es für sinnvoll, dass die Therapeutinnen und Therapeuten mehr Verantwortung übertragen bekommen. Das ist der richtige Weg.“ Zugleich betont sie, dass mit der Therapiefreiheit auch ein sorgfältiger Umgang mit Beitragsmitteln und Therapiezeit verbunden sein müsse.

Die bisherigen Daten zeigen vor allem in der Physiotherapie bei Schulterbeschwerden eine starke Dynamik. Blankoverordnungen machten 2025 zwar nur 2,4 Prozent aller physiotherapeutischen Verordnungen aus, erreichten aber bereits einen Umsatzanteil von 4,5 Prozent. Im vierten Quartal 2025 war im blankofähigen Schulterbereich jede zweite Verordnung eine Blankoverordnung. Die Kosten je Verordnung lagen dort im Durchschnitt bei 714 Euro; bei ärztlichen Regelverordnungen waren es 214 Euro.

Kurzfristige Mengenbegrenzung

Helmut Schröder, Geschäftsführer des WIdO und Mitherausgeber des Reports, ordnet diesen Abstand vor allem über Menge und Frequenz ein: Bei Blankoverordnungen werde länger und häufiger behandelt als bei Regelverordnungen. Stichproben deuteten zudem darauf hin, dass Patienten in diesem Bereich vielfach keine anderen Behandlungskonzepte erhalten, sondern „die gleiche Therapie öfter“.

Reimann zieht daraus nicht den Schluss einer Absage an die Blankoverordnung, wohl aber eine Forderung nach Leitplanken. Eine Ausweitung auf weitere Diagnosen sei aus ihrer Sicht erst vertretbar, wenn Evaluationen bessere Outcomes, geringere Chronifizierungsrisiken oder Effizienzgewinne zeigen. Kurzfristig hält sie Mengenbegrenzungen für nötig, um Wirtschaftlichkeit zu sichern und zu vermeiden, dass therapeutische Kapazitäten an anderer Stelle fehlen.

Physiotherapie dominiert den Heilmittelmarkt

2024 entfielen 82,4 Prozent aller Heilmittelverordnungen und 69,7 Prozent des Umsatzes auf den Bereich der Physiotherapie. Zugleich steigt die Inanspruchnahme mit dem Lebensalter stark an. Bei AOK-versicherten Heilmittelpatienten hat sich zudem die Zahl der Verordnungen für langfristigen Heilmittelbedarf seit 2017 nahezu verfünffacht. Zusammen mit dem besonderen Verordnungsbedarf entfiel 2025 etwa die Hälfte der AOK-Heilmittelkosten auf diese beiden Verordnungsarten.

Neben der Kostenfrage verweist der Report auf fehlende Transparenz über Qualität. Aus Sicht der AOK fehlt bislang an vielen Stellen eine belastbare Datengrundlage, um beurteilen zu können, wie wirksam Heilmitteltherapien im Versorgungsalltag eingesetzt werden.

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Schröder sieht dafür auch Routinedaten der Krankenkassen als Ansatz. Ohne zusätzliche Dokumentationspflichten könnten sie Hinweise liefern, ob Patientengruppen die fachlich empfohlene Versorgung erhalten. Solche Analysen könnten, so WIdO-Chef Helmut Schröder, „mehr Licht in die Qualität der Heilmittelversorgung“ bringen.

Der Heilmittel-Report 2026 steht kostenfrei zum Download bereit unter: www.wido.de.

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