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Von A(rzneimittel) bis Z(uschuss): Das gilt 2021

Veröffentlicht:
Berlin. Was gilt 2021 in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)? Der AOK-Bundesverband gibt im Internet einen Überblick. So steigt die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung auf 4837,50 Euro monatlich bzw. ein Jahreseinkommen von 58.050 Euro (2020: 56.250 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze wurde auf ein Jahreseinkommen von 64.350 Euro (2020: 62.550 Euro) angehoben. Außerdem steigt der Zusatzbeitragssatz von 1,1 auf nun 1,3 Prozent. Der allgemeine Beitragssatz beträgt weiter 14,6 Prozent. (eb)

Die Übersicht „Das gilt 2021“ im Web:

https://aok-bv.de/hintergrund/das_gilt/

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