Als erste Telemedizin-Leistung wird die Überwachung von Patienten mit Defibrillatoren jetzt in den EBM aufgenommen. Doch schon bald sollen weitere folgen.
Für die Betreuung chronisch kranker Patienten können Ärzte pro Quartal eine Zusatzpauschale abrechnen. Eine entscheidende Rolle spielt der Zeitpunkt der Erstdiagnose.