In der Privatabrechnung gibt es einige Besonderheiten bei Patienten mit COPD zu berücksichtigen. Die GO-Nrn. 605 (Ruhespirometrie) und 605a (Darstellung der Flussvolumenkurve) sind auch bei Durchführung von Kontrolluntersuchungen nach Broncholyse nicht mehrfach berechnungsfähig.