Für die Koordination der Mitbehandlung oder Rehabilitation bei Chronikern darf der Leistungskomplex nach GOÄ-Nr. 15 abgerechnet werden. Die Versicherer fordern hier aber oft detaillierte Begründungen.

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Leistungskomplexe

Gute Begründung spart viel Ärger

Saarland

IT-Problem bremst Ärzte bei Abrechnung