Die große Koalition will Manipulation von Leistungsabrechnungen durch Ärzte und Krankenkassen unterbinden. Dies geht Medienberichten zufolge aus einem neuen Gesetzentwurf hervor.
Neuigkeiten für Ärzte, die auch in Zukunft Operationen in Praxis und Klinik abrechnen wollen: Ab dem 1. April 2017 wird Anhang 2 des EBM an die aktuelle Version des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) angepasst. Das meldet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).
Es ist das größte Projekt zum reibungslosen Datenaustausch zwischen Praxen und den Sektoren, das es jemals gab. Ausgerechnet die Förderung des E-Arztbriefes über den EBM bremst nun den schnellen Datentransfer.
Mit finanziellen Anreizen versucht der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV), Medizinstudenten für eine Tätigkeit auf dem Land zu begeistern. Seit vergangenem Jahr bietet der BHÄV etwa Zuzahlungen für das Praktische Jahr (PJ) an - auch für PF-ler.
Für die Ärzte an den Helios-Kliniken fordert der Marburger Bund (MB) 5,4 Prozent mehr Gehalt. Zudem soll das für Bereitschaftsdienste und die Inanspruchnahme während der Rufbereitschaft unterschiedlich gehandhabte Stundenentgelt vereinheitlicht werden.
Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz ist das Recht auf Zweitmeinung für Patienten gesetzlich geregelt worden. Die Konkretisierung lässt aber noch auf sich warten. Bis dahin heißt es: im Bedarfsfall bei den Kassen nachfragen.
Zum 1. April soll ein Paradoxon in der vertragsärztlichen Abrechnungspraxis Geschichte sein: Bis dahin haben Krankenkassen und KBV Zeit, eine neue EBM-Position für den quantitativen immunologischen Test auf okkultes Blut im Stuhl (iFOBT) zu schaffen.
86900 Ärzte erhalten seit dem 1. Januar für das Versenden eines E-Arztbriefes (GOP 86900) je Empfänger-Praxis 28 Cent. Der Empfang des E-Arztbriefes (GOP 86901) wird mit 27 Cent vergütet. Insgesamt fließen 55 Cent extrabudgetär.
GOÄ und Aufsichtsgesetz: Im Gespräch mit der 'Ärzte Zeitung' legt PKV-Verbandschef Uwe Laue dar, arum diese Themen der Privatassekuranz am meisten unter den Nägeln brennen.