Statt einer einheitlichen Regelung soll es nur noch regionale Prüfvereinbarungen zur Wirtschaftlichkeit von Verordnungen geben. Die bislang heterogene Umsetzung sorgt mitunter allerdings für Verunsicherung bei den Ärzten.
Wirkstoffquoten versprechen mehr Orientierungssicherheit bei der Verordnung als Richtgrößen. Dafür wird die Therapiefreiheit tendenziell stärker eingeschränkt. Ein Rechtsgutachten hinterfragt nun den KBV-Medikationskatalog.
Der 3,5-fache Satz ist nicht immer die Höchstgrenze für Gebühren in der GOÄ. Ärzte dürfen für persönliche Leistungen durchaus eine höhere Vergütung mit dem Patienten vereinbaren. Für diese sogenannte Abdingung gelten allerdings besondere Spielregeln.
Seit die Vergütung für Leistungen nichtärztlicher Praxisassistentinnen (NäPA) erhöht worden ist, können Ärzte vom Einsatz der NäPA profitieren - nicht nur durch die Entlastung bei Hausbesuchen