Seit 1. April gelten neue Regelungen für den Check-up. Geändert haben sich die Intervalle, was viele Vertragsärzte verwirrte. Jetzt sorgen Kassen und KBV für Klarheit.
Kardiologen erhalten für die Funktionsanalyse von Schrittmachersystemen eine höhere Vergütung. Das hat der Bewertungsausschuss beschlossen und die Punktzahlen rückwirkend zum 1. Januar erhöht.