Das höchste deutsche Sozialgericht bleibt bei seiner Linie: Ein ‚Nein’ im Zulassungsverfahren entfaltet eine „Sperrwirkung“ gegenüber der sozialrechtlichen Ausnahmeregel, dass bei tödlichen Erkrankungen auch „nicht dem medizinischen Standard entsprechende“ Leistungen zu Lasten der Kasse verordnet werden dürfen.

© Uwe Zucchi / dpa / picture alliance

Bundessozialgericht

Vorrang des Arzneimittelrechts auch bei tödlicher Erkrankung

Ausgewählte Facharztgruppen sollen Medizinalhanf künftig ohne vorherige Genehmigung der Kasse erstverordnen dürfen. Der G-BA ist beauftragt, eine Liste dieser Fachgruppen zusammenzustellen.

© H_Ko / stock.adobe.com

Cannabis auf Kasse

Richtlinienänderung zur THC-Verordnung tritt in Kraft

Bessere Vernetzung: Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz soll unter anderem Akteure bei den Daten zusammenbringen.

© vegefox.com / stock.adobe.com

ePA, Forschung und Krankenkassen

Was durch Lauterbachs Gesetz zu Gesundheitsdaten einfacher werden soll

Verschreibungspflicht

Urologen warnen erneut vor rezeptfreiem Sildenafil