Letermovir kann auch bei Kindern nach einer Stammzelltransplantation zwecks Infektionsprophylaxe eingesetzt werden. Der G-BA bescheinigt dem Virostatikum einen nicht quantifzierbaren Zusatznutzen.

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Diskussion um Wirkstoff nach Zulassungserweiterung

Nutzenbewertung: G-BA entscheidet für Evidenztransfer