Am Donnerstag wird der Bundestag das „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ (GSAV) verabschieden. Pharmaverbände sind nur bedingt zufrieden.
Verordner werden aller Voraussicht nach künftig regelmäßig auch ihre Dosierempfehlung mit aufs Rezept schreiben müssen. Das sieht der Entwurf zu einer 18. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) vor, den das Bundesgesundheitsministerium jetzt veröffentlicht hat.