Kommentar zum Patientenrechtegesetz
Mit dem Neujahrstag vollzieht sich ein Paradigmenwechsel in Sachen ärztliche Behandlungsfehler. Denn das Patientenrechtegesetz, das zum 1. Januar 2013 in Kraft tritt, sieht für eine Reihe von strittigen Fällen ärztlicher Kunst die Beweislastumkehr vor.